Lenovo Campus Programm
Berechtigungen
Welche Personen dürfen Lenovo Campus Modelle kaufen?
- Student*innen und Schüler*innen (auch an einer Volkshochschule)
- Auszubildende und Meisterschüler*innen
- hauptberufliche Lehrkräfte an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
Diese Einrichtungen wenden sich bei Interesse bitte an unseren Geschäftskundenvertrieb:
- Universitäten und Hochschulen
- öffentlich-rechtliche Schulen
- öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen
Nachweispflicht
Für Ihren Erwerb von LENOVO CAMPUS Produkten sind wir als Händler verpflichtet, dem Hersteller Ihre Berechtigung nachzuweisen. Daher benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Beleg.
Nach Abschluss der Bestellung eines Lenovo Campus Artikels werden wir diesen Nachweis anfordern, falls er noch nicht vorliegt. Die Lieferung erfolgt erst nach Vorlage des geforderten Dokuments.
Um eine schnelle Abwicklung Ihrer Bestellung zu gewährleisten, empfehlen wir, uns den Berechtigungsnachweis direkt nach Absenden Ihrer Bestellung zur Verfügung zu stellen.
Hierzu
haben Sie folgende Möglichkeiten:
- direkt nach dem Bestellabschluss:
Achten Sie auf den Hinweis "Nachweisdokumente für Lenovo CAMPUS-Produkte" und klicken Sie auf „Hochladen“.
- im Benutzerkonto (sofern eines angelegt wurde):
Rufen Sie „Bestellungen“ auf und öffnen Sie die entsprechende Bestellung mit dem Hinweis „Nachweis benötigt“ per „Ausklappen“.
- ohne Benutzerkonto:
Klicken Sie in Ihrer Bestellbestätigungsmail auf den Link, um die Bestellung aufzurufen.
- per E-Mail:
Senden Sie uns eine Mail an vertrieb@dazit.de.
Bitte verwenden Sie PDF-, JPG- oder PNG-Dateien.
Kaufbedingungen und Nachweis der Bezugsberechtigung
Für Einzelpersonen gilt:
- Berechtigte Personen dürfen max. zwei Lenovo Notebook-/PC-Campusangebote pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
- Rechnungs- und Lieferanschrift lauten auf die Privatperson. Bei minderjährigen Bezugsberechtigten dürfen die Rechnungen auf einen Erziehungsberechtigten oder Vormund ausgestellt sein.
Als Nachweis der Bezugsberechtigung werden akzeptiert:
- bei Schüler*innen: gültige Schülerausweise mit Halbjahresstempeln (Vorder- und Rückseite)
- bei Auszubildenden und Meisterschüler*innen: gültige Ausbildungsverträge oder gültige Schülerausweise (Vorder- und Rückseite) mit aktuellem Gültigkeitszeitraum
- bei Student*innen: gültige Immatrikulationsbescheinigungen mit Verifikationscode* und aktuellem Gültigkeitszeitraum
- für angehende Student*innen ist ein aktueller Zulassungsbescheid für das angehende Studium mit Matrikelnummer ausreichend.
- bei Lehrkräften: Arbeitsbescheinigungen oder Anstellungsverträge (1. Seite mit allen relevanten Daten)
*
Sollte eine Hochschule keine Immatrikulationsbescheinigungen mit
Verifikationscode ausstellen, akzeptiert Lenovo auch Studienbescheinigungen mit
Verifikationscode. Sollte die ausstellende Hochschule noch keinen
Verifikationscode einsetzen, akzeptiert Lenovo eine aktuelle Studien- oder
Immatrikulationsbescheinigung mit Gültigkeitsangabe. Für
angehende Studierende ist ein aktueller Zulassungsbescheid für das angehende
Studium mit Matrikelnummer ausreichend.