Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zimmermann Electronic Vertriebs GmbH

Stand: 01.08.2009

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Wir verkaufen Ihnen die im Einzelnen spezifizierte Ware zu den nachfolgend wiedergegebenen Verkaufsbedingungen.

1.2 Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB gilt folgendes: Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.


2. Angebot - Vertragsschluss

Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist an den Kunden anzunehmen.


3. Preise - Zahlungsbedingungen

3.1 Die von uns genannten Warenpreise und Versandkosten gelten nur für die Lieferung innerhalb Deutschlands.

3.2 Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig.

3.3 Gegenüber Unternehmern gelten die zusätzlichen Bedingungen gemäß § 10.


4. Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab unserem Lager an die vom Besteller mitgeteilte Adresse. Die Lieferfrist beträgt im Allgemeinen 5 Werktage ab Vertragsschluss.

Gegenüber Unternehmern gelten die ergänzenden Bestimmungen in § 11.


5. Ansprüche des Bestellers bei Mängeln - Haftung

5.1 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ist der Kunde Unternehmer, tragen wir die Aufwendungen nicht, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

5.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.6 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

5.7 Ist der Besteller Unternehmer gilt ergänzend folgendes:
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Besteller die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen. Wird diese Verpflichtung unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377ff HGB.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

6.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend die Bedingungen gemäß § 13.


7. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


8. Gerichtsstand

Ist der Besteller Kaufmann, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, das Wohnsitzgericht des Bestellers anzurufen.


9. Datenschutz

Wir weisen den Kunden darauf hin, dass im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Teledienstdatenschutzgesetz von uns zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum Zwecke von Bonitätsprüfungen auch an Beauftragte und gem. § 11 Bundesdatenschutzgesetz sorgfältig ausgesuchte Partner übermittelt werden.

Ergänzend gelten zusätzlich folgende Bedingungen, wenn der Kunde Unternehmer ist:


10. Preise – Zahlungsbedingungen (Ergänzung zu § 3)

10.1 Unsere Lieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind vereinbart worden. Wir behalten uns vor, generell per Nachnahme zu liefern; soweit ein Auftragswert von EUR 125,-- unterschritten wird, behalten wir uns ferner vor, eine Aufwandspauschale von EUR 10,-- zu erheben.

10.2 Wird das Zahlungsziel überschritten, stehen uns neben den gesetzlichen Rechten folgende Rechte zu:
a) Berechnung banküblicher Zinsen nebst Kosten für ungedeckte Kredite,
b) Verweigerung weiterer Lieferungen oder Lieferung nur noch gegen Barzahlung, unabhängig von allen bisherigen Vereinbarungen,
c) Ausübung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt,
d) sofortige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig von früheren Vereinbarungen.

10.3 Dem Zahlungsverzug steht Insolvenzantrag und Zahlungseinstellung gleich.


11. Lieferzeit (Ergänzung zu § 4)

11.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, wobei wir zu Teillieferungen berechtigt sind.

11.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

11.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

11.4 Sofern die Voraussetzungen des vorgenannten Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

11.5 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns anzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.6 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.7 Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.


12. Ansprüche des Bestellers bei Mängeln – Haftung (Ergänzung zu § 5)

12.1 Sofern bezüglich eines von uns gelieferten Produkts die Herstellerfirma oder ein von dieser beauftragter Dritter in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann der Kunde darauf verwiesen werden, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen. Die Rechte des Kunden bei Fehlschlagen der Reparatur uns gegenüber bleiben unberührt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die hierzu erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) grundsätzlich nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

12.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

12.3 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie läuft spätestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem der Kunde die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat.


13. Eigentumsvorbehalt (Ergänzung zu § 6)

13.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

13.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

13.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

13.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

13.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

13.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

13.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


14. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.