LG CAMPUS Programm
DAZIT ist Ihr LG CAMPUS Partner für den Raum Rhein/Main/Neckar!
Über LG CAMPUS
Für den Lehr- und Bildungssektor bietet LG die hochwertigen und leichten Notebooks aus seiner "gram"-Serie zu ermäßigtem Preis an - ideal nicht nur für Schüler und Studenten!
Berechtigungen
Welche Personen dürfen LG Campus Modelle kaufen?
- Student*innen und Schüler*innen (auch an einer Volkshochschule)
- Auszubildende und Meisterschüler*innen
- hauptberufliche Lehrkräfte an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
Welche Einrichtungen dürfen LG Campus Modelle kaufen?
(Diese wenden sich bei Interesse bitte an unseren Geschäftskundenvertrieb.)
- Universitäten und Hochschulen
- öffentlich-rechtliche Schulen
- öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen
Nachweispflicht
Für den Erwerb von LG CAMPUS Produkten sind wir als Händler gegenüber dem Hersteller nachweispflichtig. D.h. wir benötigen von Ihnen als Kunden einen Nachweis für Ihre Berechtigung.
Nach erfolgter Bestellung eines nachweispflichtigen Artikels werden wir einen Nachweis anfordern, sofern dieser noch nicht vorliegt, anfordern. Die bestellte Ware wird erst nach der Vorlage des Nachweises ausgeliefert.
Um eine zügige Bestellabwicklung zu gewährleisten, sollte der Nachweis am besten im Bestellvorgang unter "3 - Prüfen und Bestellen" per Upload erfolgen. Hier bitte auf den Hinweis "Nachweisdokument x für CAMPUS Artikel" achten.
Alternativ lässt sich der Nachweis auch im Benutzerkonto nachträglich hochladen oder Sie senden uns diesen per Mail an vertrieb@dazit.de.
Bitte verwenden Sie für die Nachweise das PDF-, JPG- oder PNG-Format.
Kaufbedingungen und Nachweis der Bezugsberechtigung
Für Einzelpersonen gilt:
- Berechtigte Personen dürfen max. zwei LG Notebook-/PC-Campusangebote pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
- Rechnungs- und Lieferanschrift lauten auf die Privatperson. Bei minderjährigen Bezugsberechtigten dürfen die Rechnungen auf einen Erziehungsberechtigten oder Vormund ausgestellt sein.
Als Nachweis der Bezugsberechtigung werden akzeptiert:
- bei Schüler*innen: gültige Schülerausweise mit Halbjahresstempeln (Vorder- und Rückseite)
- bei Auszubildenden und Meisterschüler*innen: gültige Ausbildungsverträge oder gültige Schülerausweise (Vorder- und Rückseite) mit aktuellem Gültigkeitszeitraum
- bei Student*innen: gültige Immatrikulationsbescheinigungen mit Verifikationscode* und aktuellem Gültigkeitszeitraum
Für angehende Student*innen ist ein aktueller Zulassungsbescheid für das angehende Studium mit Matrikelnummer ausreichend. - bei Lehrkräften: Arbeitsbescheinigungen oder Anstellungsverträge (1. Seite mit allen relevanten Daten)
* Sollte eine Hochschule keine Immatrikulationsbescheinigungen mit Verifikationscode ausstellen, akzeptiert LG auch Studienbescheinigungen mit Verifikationscode. Sollte die ausstellende Hochschule noch keinen Verifikationscode einsetzen, akzeptiert LG eine aktuelle Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung mit Gültigkeitsangabe.
Für angehende Studierende ist ein aktueller Zulassungsbescheid für das angehende Studium mit Matrikelnummer ausreichend.